Acta

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Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA Deutschland sorgt hierzulande für hitzige Diskussionen in der Öffentlichkeit. Die Gegner, die sich auf einer ACTA Demo versammelten, wittern in dem Vertrag ein Einfallstor für Datenmissbrauch und Zensur. Die Befürworter betonen die Notwendigkeit des Schutzes des geistigen Eigentums im World Wide Web.

Was ist ACTA?

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Bekämpfung der Produktpiraterie im Internet zum Gegenstand hat. Signatarstaaten sind die USA und Kanada. Die EU ist dem Regelungsregime beigetreten, jedoch nimmt Deutschland (noch) nicht daran teil, weil es an einer gültigen Ratifikation durch das Parlament fehlt. ACTA Deutschland liegt damit auf Eis.

Was ist ACTA bzw. was sind die Positionen?

Die Unterzeichner beabsichtigen mit ACTA, der Gratismentalität im Internet einen Riegel vorzuschieben. Die omnipräsente Verfügbarkeit von Filmen, Videos und Musikstücken auf einschlägigen Portalen untergrabe den Wert digitaler Produkte und befördere den Irrglauben, man könne alles kostenlos zu jeder Zeit bekommen. So jedenfalls argumentieren die Befürworter. Sie plädieren für einen höheren Schutzstandard und schärfere Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen. Wer jedoch im digitalen Zeitalter Nutzungsrechte an Begriffen hat, ist nicht immer ganz klar. Das Wort „Champagner“ dürfen legitimerweise die Region wie auch die Marke im Namen führen.

Die Gegner von ACTA verweisen auf diese unscharfen Bereiche. Sie sind der Ansicht, dass Content, also Inhalte im Netz, ein Gemeingut sind und damit jedermann zugänglich sein müssen. Nach dieser Logik ist es nicht durchsetzbar, dass jemand im Netz das alleinige Nutzungsrecht auf einen Namen erhebt. Journalisten oder Website-Betreiber schreckten davor zurück, Links auf Seiten zu platzieren, weil sie kostspielige Prozesse gegen finanzkräftige Konzerne fürchten müssen. Dies führe in letzter Konsequenz zur Selbstzensur. Auch monieren die Kritiker, dass das Abkommen bewusst vage gehalten sei. Die Internet-Provider würden zu „Handlangern der Rechtsinhaber“, sagte beispielsweise Matthias Leonardy von der Film- und Unterhaltungsindustrie.

An dem Abkommen entzündete sich ein heftiger Streit in der Öffentlichkeit, der in einer konzertierten ACTA Demo und Kundgebungen seinen Höhepunkt fand. In deutschen Städten versammelten sich Tausende Gegner des Anti-Piraterie-Abkommens, um gegen den mutmaßlichen Missbrauch von Grund- und Freiheitsrechten zu demonstrieren. Sie beharren auf der Position, dass ACTA abgelehnt wird.

Die juristische Auseinandersetzung mit der Thematik ist noch nicht beendet. Laut EU-Handelskommissar De Gucht soll der Europäische Gerichtshof prüfen, „ob Acta in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist.“ Ob ACTA abgelehnt wird, ist aber offen.